Leserbrief von Horst Menzen: „Dient der Sicherheit"

13.02.2018

Gewerkschaften und Personalräte sind wichtige Institutionen in Betrieben. Der Personalrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Dieses Wächteramt macht den Personalrat aber nicht zu einem Kontrollorgan über die Verwaltung. Sinn und Zweck ist, Sicherheit zu schaffen, dass Beschäftigte dienst- und arbeitsrechtlich nicht in der ihnen zugedachten Stellung beeinträchtigt oder unzulässig beschränkt werden. Legt man dies zugrunde, ist es unverständlich, dass der Personalrat der Stadt Verden gegen eine Anweisung stimmt, die dem Schutz der Mitarbeiter dient. Tragen Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit Dienstkleidung, sind sie erkennbar und werden gegen eventuelle Repressalien geschützt, können bei auftretenden Fragen behilflich sein und sorgen durch ihre Präsenz für Sicherheit. In anderen Städten und Kommunen tragen Bedienstete dieses Fachbereiches auch Dienstkleidung, genauso wie Polizei, Zoll und Justiz. Auch in Verden wurde früher, bei der Parkscheinkontrolle, Dienstkleidung getragen. In all diesen Fällen hat der Personalrat, falls dies überhaupt notwendig ist, ja wohl zugestimmt. Ich könnte eine ablehnende Haltung verstehen, wenn die Anweisung gegen bestehendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist. Mich würde sehr interessieren mit welcher Begründung der Antrag, der schon einmal gestellt wurde, vom Personalrat abgelehnt wurde.

Der Leserbrief erschien zuerst am 12.02.2018 in der VAZ