Leserbrief: Unsachliche Kritik und inhaltlich falsche Darstellung

18.11.2019

„Viel Gesprächsbedarf im Rat“ vom 14. November 2019 sowie der Leserbrief von Carsten Hauschild vom 15. November 2019 in der Verdener-Aller-Zeitung (VAZ):

Die vom Ratsherren Carsten Hausschild geäußerte Kritik am Feuerwehrbedarfsplan ist unsachlich, persönlich diffamierend und in der Sache völlig falsch! 2016 hat der Stadtrat entschieden, einen Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Verden erstellen zu lassen. Dieser ist mithilfe des Fachbüros ORGAKOM erarbeitet worden. Grundlage für den Feuerwehrbedarfsplan ist § 2 Abs. 1 Satz des Nieders. Brandschutzgesetzes. Hier ist geregelt, dass jede Gemeinde verpflichtet ist, „eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen“. Bei der Erstellung des Bedarfsplans konnte der Gutachter auf viele Grundlagen aus dem Feuerwehrkonzept der Stadtfeuerwehr zurückgreifen, dass mit hohem ehrenamtlichem Engagement und federführend vom Ehrenstadtbrandmeister Wolfgang Schmidt erstellt wurde.

In einem über dreijährigem Prozess haben sich alle acht Ortfeuerwehren intensiv mit den künftigen Aufgaben und Herausforderungen im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung auseinandergesetzt und gemeinsam mit dem Gutachter die Ergebnisse in den Feuerwehrbedarfsplan einfließen lassen. Dieser gilt als Richtschnur für die Feuerwehr, für die Stadtverwaltung aber vor allem auch für den Stadtrat, um die Feuerwehr personell aber auch technisch den örtlichen Verhältnissen entsprechend auszustatten, wie es das Brandschutzgesetz vorsieht. Als Vorsitzender des Feuerschutzausschusses bin ich glücklich darüber, dass teils nach kontroversen Diskussionen ein gemeinsamer Konsens aller Ortfeuerwehren gefunden wurde und der Rat den Feuerwehrbedarfsplan am Dienstag verabschieden konnte.

Die Hauptkritik von Herrn Hausschild bezieht sich auf das Wasserrettungskonzept. Hier muss klargestellt werden, dass die Städte und Gemeinden auch für den Grundschutz zur Abwehr von Gefahren durch Brände sowie für die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen auf Wasserflächen in ihrem Gebiet zuständig sind. Diese Zuständigkeit kann nicht abgetreten werden! Da es sich hier um ein sehr komplexes Aufgabenfeld handelt (ca. 120 Flusskilometer im Landkreis), soll in Absprache mit den Nachbargemeinden ein separates Konzept für Einsätze auf dem Wasser erstellt werden. Eine Beratungsvorlage hierfür liegt noch gar nicht vor. Sowohl auf Stadtebene als auch auf Kreisebene wurde immer betont, dass sowohl die DLRG sowie das THW wichtiger Bestandteil bei der Konzeptionierung sind und hierzu auch Gespräche mit den Beteiligten geführt werden.

In meiner über 20 jährigen Funktion als Vorsitzender des Feuerschutzausschusses der Stadt sowie des Ausschuss für Sicherheit und Ordnung des Landkreises konnte ich immer eine kameradschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen beobachten. Hierbei stand der Schutz der Bevölkerung immer im Vordergrund. Ich gehe daher davon aus, dass es sich bei der von Carsten Hauschild geäußerten Kritik um seine Einzelmeinung handelt.

Jens Richter
CDU-Fraktionsvorsitzender und
Vorsitzender des Feuerschutzausschusses